Jahreshauptversammlung der KJV Ravensburg in der Mehrzweckhalle Vogt

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Einladung zur Jahreshauptversammlung 2025

die diesjährige Jahreshauptversammlung findet am

                     

                             Freitag, den 19.09.2025 um 19.00 Uhr in der
                                      Sirgensteinhalle in Vogt

statt.

Tagesordnung:

-  Eröffnung durch die Jagdhornbläser

-  Begrüßung

-  Ehrung verstorbener Mitglieder

-  Grußworte von Gästen

-  Bericht des Kreisjägermeisters

-  Bericht des Geschäftsführers

-  Bericht des Schatzmeisters

-  Bericht der Kassenprüfer mit Entlastungsanträgen für Schatzmeister und Gesamtvorstand

-  Ehrungen

 

- Pause –

 

-  Wahlen der gesamten Vorstandschaft

-  Beitragsanpassung

-  Satzungsänderungen (Änderungen siehe Anlage)

 

Anträge an die Jahreshauptversammlung müssen in Schriftform bis spätestens 08.09.2025 entweder dem Kreisjägermeister oder dem Geschäftsführer vorliegen.

 

Die Vorstandschaft hofft auf zahlreiche Teilnahme an der Veranstaltung; die Halle ist ab 
18.30 Uhr geöffnet und bewirtet.

 

Wir hoffen, keinen der zu Ehrenden vergessen zu haben. Falls die EDV doch jemanden übersehen haben sollte, bitte melden Sie sich umgehend in der Geschäftsstelle!

Der Jahresschießplan und andere Termine und Veröffentlichungen der KJV Ravensburg sind im Internet unter www.jaeger-rv.de (unter „Formulare“) einzusehen.

Auf unserer Internet-homepage finden Sie ebenfalls aktuelle Adressen, Veränderungen und sonstige Informationen, die im Laufe des Jahres ständig aktualisiert werden.

Noch eine herzliche Bitte an Sie:

Falls sich Ihre Adresse oder Ihre bisherige Bankverbindung ändern sollte, geben Sie diese Änderung an die Geschäftsstelle der Kreisjägervereinigung Ravensburg weiter – Sie ersparen uns dadurch viel Arbeit und Mühe!

 

Wir freuen uns, Sie bei der Jahreshauptversammlung zu begrüßen.

 

Mit freundlichen Grüßen, Waidmannsheil und allzeit gutem Anblick!

 

Kreisjägervereinigung Ravensburg e.V.

gez.: Peter Lutz, KJM                                                             gez.: Heribert Weimer, GF

 

 

Zur Satzungsänderung bei der Jahreshauptversammlung am 19.09.2025
1.1.5 Der Verein besteht aus zwei regionalen Gruppen und zwar aus der Gruppe „Allgäu“ und der Gruppe „Schussen“
-entfällt-
2.2.1 Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an den Landesjagdverband Baden Württemberg e.V. , der es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
-Wegfall steuerbegünstigter Zwecke – entfällt
5.2.0 Die Streichung der Mitgliedschaft erfolgt, wenn das Mitglied mit einem Jahresbeitrag länger als zwei Monate im Rückstand ist und diesen Beitrag auch nach schriftlicher Mahnung nicht innerhalb von zwei Wochen entrichtet. Die Mahnung erfolgt als normaler Brief und geht an die letzte der Vereinigung bekannte Anschrift des Mitgliedes.
Ergänzung: Die Mahnung erfolgt als normaler Brief oder auf elektronischem Weg
6.2.1 Mitglieder, die im laufenden Geschäftsjahr das 75. Lebensjahr erreichen, können auf ihren schriftlichen Antrag von der Beitragszahlung befreit werden.
-entfällt-
7.1.1 Die Einrichtungen der Vereinigung stehen jedem Mitglied unter Beachtung der hierzu ergangenen Bestimmungen zur Verfügung.
-entfällt-