Zuständigkeiten des Biotopomanns:
- er berät Mitglieder in Biotopangelegenheiten, Pflege von Hegen und Pflanzungen
- organisiert und/oder berät Neuanlagen von Biotopen mit örtlichen Pächtern
- organisiert Saatgutbestellungen im Rahmen des Artenschutzprogrammes des LJV
- ist Ansprechpartner für Landratsamt und Kommunen bezüglich Stellungnahmen zu Biotpen und dem Artenschutzprogramm des LJV
- Teilnahme an Seminaren des LJV und Natur-Schutz-Behörden sowie Wildforen
- ggf. Berichterstattung in der Jahreshauptversammlung oder im JägerBW