Im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sitzen vermutlich keine Jäger. Sonst hätte er anders entschieden. Über das jüngste Urteil können sich nur die Wildschweine freuen. Von Eckhard Fuhr
Der Deutsche Jagdschutz-Verband hat im neuen Pflanzenschutzgesetz erreicht, dass Jäger, diePflanzenschutzmittel zur Wildschadensverhütung anwenden, keinen Sachkundenachweis benötigen, wie er im Gesetz für andere Anwender vorgeschrieben ist