Streckenlisten nach JWMG Vorgaben

Es gibt bereits für das Jagdjahr 2015/2016 neue Formulare für die Streckenlisten

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Hier die Begründung zur Verwendung der neuen Streckenlisten :  

 

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat darauf hingewiesen, dass bereits für das Jagdjahr 2015/2016 die Streckenmeldungen um die Arten zu ergänzen sind, die mit dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz neu den jagdrechtlichen Bestimmungen unterliegen.

Es wird daher darum gebeten, für die Jagdstatistik ausschließlich die neuen Formulare (Anlage) zu verwenden.  

 

Das Einlegeblatt „Kormoran“ ist auch weiterhin notwendig. Mit den Angaben zum Kormoran in der Streckenliste wird  die Meldepflicht nach den jagdrechtlichen Bestimmungen erfüllt. Die Kormoranverordnung findet jedoch weiterhin Anwendung. Somit sind auch die ergänzenden Angaben nach § 4 Abs. 3 KorVO (Berichtspflicht) unabhängig von der Streckenmeldung erforderlich. 

 

Das Formular „Weitere Angaben zu Wildarten“ basiert auf JWMG § 43 (Monitoring). Dieser Paragraph tritt erst zum 1. April 2017 in Kraft. Freiwillige Angaben sind jedoch schon jetzt möglich.