Antrag auf Erlaubnis des Abschusses / Fanges im befriedeten Bezirk

Das Verterinäramt hat auf Anregung von KJM Peter Sonntag ein Formblatt für die Beantragung der Erlaubnis des Abschusses bzw. des Fangens von z.B. kranken Füchsen in befriedeten Bezirken erstellt. Bei diesem Antrag ist die richtige Vorgehensweise unbedingt einzuhalten !!!

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Immer wieder kommt es vor das krankes Wild und im speziellen kranke Füchse in Befriedeten Bezirken auftauchen. Die Bewohner sind dann oft verunsichert oder sogar extrem besorgt und rufen den Jäger zur schnellen Hilfe. Es ist den Bewohnern dan oftmals schwer zu vermitteln das der Jäger hier zunächst gar nicht helfen kann da es sich um Befriedete Bezirke handelt wo jegliche Art der Jagdausübung zunächst mal verboten ist. Beantragt der Jäger dann eine Genehmigung zum Beispiel zur Fallnjagd muss er dann bei der unteren Jagdbehörde auch noch eine ordentliche Gebühr entrichten, was in solch einem Fall natürlich nicht gerechtfertigt ist. Auf Anregung von KJM Peter Sonntag hat das Veterinäramt nun das hier zum Download bereitstehende Formblatt erstellt.

 

Folgende Vorgehensweise ist unbedingt (!!!) zu beachten:

 

Die Ortspolizeibehörde (Rathaus) muss den Antrag stellen. Der von der Ortspolizeibehörde beauftragte Jäger muss mit Namen und Anschrift genannt sein.

 

Der Jäger darf nicht in eigenem Namen handeln, denn die Jagdhaftpflichtversicherung gilt nicht im befriedeten Bezirk !!!

 

Das ausgefüllte Formblatt wird von der Ortpolizeibehörde (Rathaus) an das Veterinäramt weiter geleitet. Das ausgefüllte Formblatt muss er dann an das Veterinäramt senden. Das Veterinäramt prüft den Sachverhalt und sendet das Formblatt an die untere Jagdbehörde. Die untere Jagdbehörde erteilt dann die jeweilige Erlaubnis.