Haftpflichtversicherung für Schießstandbenutzung

Schützen müssen ab 18.05.2022 Versicherungsschutz nachweisen. Sobald ein Jagdschein vorliegt ist das einfach, komplizierter ist es für Schützen ohne eigenen Jagdschein.

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Jeder Schießstandbesucher muss dem Kassierer/Kassiererin beim Lösen der Schießkarte nachweisen, dass er einen Versicherungsschutz auf dem Stand für den Gebrauch von Schusswaffen hat.

 

Diesen Schutz haben automatisch alle Jäger die einen Jagdschein haben. Dieser muss zukünftig vorgezeigt werden.

 

Sportschützen sind nicht über Ihren Verband versichert, und müssen die Versicherung separat abgeschlossen haben.

 

In fast jeder privaten Haftpflicht ist aber der private Gebrauch von Schuss- und Stichwaffen  mitversichert. Jeder Nichtjäger/Nichtjägerin hat diesen Passus mit seiner privaten Haftpflichtversicherung dem Kassierer vorzulegen.

 

Kann er/sie das nicht ist  auf dem Schießstand eine Tagesversicherung zu lösen. Der Preis beträgt pro Besuch 3,-- Euro.